Beginn Übersicht Kontakt Impressum


EINFÜHRUNG


SCHICKSALE


THEMENRÄUME

HEIMAT
ERZWUNGENE WEGE
LAGER
RECHT UND RECHTLOS
DIALOG

AUSSTELLUNG IN BERLIN


RECHT UND RECHTLOS

Die Diskussionen um das Vertreibungsverbot wie auch das Recht auf Heimat wurden sowohl auf völkerrechtlicher als auch auf menschenrechtlicher Ebene geführt. Als rechtliche Grundlage für die Vertreibungen nach 1945 wurde seitens der Vertreiber immer wieder der Artikel XIII des von den U.S.A., Großbritannien und der Sowjetunion unterzeichneten Potsdamer Protokolls vom 2.8.1945 genannt. Die Rechtswidrigkeit der Vertreibungen aufgrund dieses Artikels wurde in der Fachliteratur sowie auf der politischen Bühne breit diskutiert.
Der Begriff „Recht auf Heimat“ wurde bereits in den 1930er Jahren in der „Academie de Droit Internationale“ in Den Haag gelehrt und von belgischen, französischen und anderen Völkerrechtlern verwandt. Seit Anfang des 20. Jahrhunderts gab es wiederholt Bemühungen, Vertreibungen völkerrechtlich zu regulieren, einzudämmen, zu unterbinden und schließlich zu verbieten.
Zu den wichtigsten Dokumenten in der wechselvollen Geschichte der Bemühungen um ein völkerrechtliches Vertreibungsverbot gehören:

– Haager Landkriegsordnung, 1907
– Vertrag von Versailles, 1919 (strafrechtliche Artikel)
– Vertrag von Sèvres, 1920 (strafrechtliche Artikel)
– Potsdamer Protokoll, 1945
– Urteile der Nürnberger Prozesse, 1946
– UN-Völkermordkonvention, 9.12.1948
– UN-Menschenrechtserklärung, 10.12.1948
– die vier Genfer Rotkreuz-Konventionen, 12.8.1949
– Genfer Flüchtlingskonvention, 1951
– UN-Menschenrechtspakte, 1966
– Abkommen von Dayton, 1995
– Entschließung der UN-Menschenrechtskommission, 1998
– die Urteilsbegründungen des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag