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Die jeweiligen Umstände der Vertreibungen, Deportationen
und Fluchtvorgänge spiegeln sich im mitgenommenen Gepäck wider,
dessen Art und Menge oftmals reglementiert war. Zum Handgepäck gehörten
Koffer, Rucksäcke und Taschen. Größere Stücke konnte
nur mitnehmen, wem ausreichend Transportmöglichkeiten zur Verfügung
standen oder wo der Transport organisiert vonstatten ging, wie bei der Umsiedlung
der Deutschbalten oder der aus Istrien und Dalmatien vertriebenen Italiener.
Deren Hausrat wurde in Lagerhallen zusammengeführt.
Neben Lebensmitteln, Decken, warmer Kleidung, Werkzeug, Kochgeschirr und Dokumenten
gelangten auch persönliche und familiäre Erinnerungsstücke
ins Gepäck. Aus heutiger Sicht scheinbar belanglose Alltagsutensilien
waren von größter Bedeutung für ihre Besitzer. Für die
in sowjetische Arbeitslager Deportierten war es ein Glücksfall, wenn
sie neben warmer Kleidung auch Handwerkszeug mitnehmen konnten. Doch oftmals
ging die letzte Habe unterwegs verloren, wurde geplündert oder gestohlen.
Die von der Deportation in Ghettos und Konzentrationslager betroffenen Juden
mussten ihre wenigen Habseligkeiten oft bereits am örtlichen Sammelplatz
zurücklassen.