Gibt es eine gute Deportation?
Ethnische Säuberung? Allein schon das Wort ist abscheulich. Schmutz wäre,
wer vertrieben, wer verschleppt wird? Wünschenswert wäre, ihn verschwinden
zu lassen? Die ohne Anführungszeichen erfolgende Übernahme des Wortes
Säuberung in den internationalen Sprachgebrauch markiert das zwiespältige
Verhältnis der Zuständigen zum Thema.
Warum nicht Deportation? Oder sollte etwa der Abtransport meiner Verwandten
und Schulkameraden in die Gaskammer gleichfalls eine ethnische Säuberung
gewesen sein? Weil die ethnische „Sauberkeit” ein Wert wäre?
Sollte die andere, vielleicht in der Nachbarschaft lebende, Ethnie gar der
Schmutz selbst sein? Sollte die Mischehe eine sexuelle Abartigkeit sein?
Das Recht des Menschen auf jenes Territorium, jene Gegend, jene Siedlung,
wo er lebt, wo er gelebt hat, wo seine Vorfahren gelebt haben, ist ein elementares
und grundlegendes Menschenrecht. Die Räumlichkeit ist die bestimmende
Ausdehnung des menschlichen Lebens. Der Raum wird von den anderen bewohnt,
der Landschaft, unserer Vergangenheit. Die Erinnerung ist an den Raum gebunden,
unsere Vergangenheit und deren Schauplatz hängen zusammen. Die Wegnahme
des Schauplatzes ist der Raub meiner Vergangenheit. Die gewaltsame Trennung
des Menschen von seinem Wohnort ist halber Mord.
Das Wesentliche ist nicht das Haus, sondern das Leben. Es ist wahr, dass der
Mensch ein Wesen ist, das immer wieder einen Neuanfang macht, doch es trifft
ebenfalls zu, dass viele zerbrechlicher sind und die Verstümmelung ihrer
lokalen Existenz nur schwer überleben. Der Mensch ist eins mit seinen
unsichtbaren Wurzelfasern.
Unser Recht auf den Ort, an dem wir geboren worden sind, wo wir leben, ist
ein fundamentales und unantastbares. Die Deportation von Menschen oder die
mit Drohungen einhergehende Vertreibung von ihrem Wohnort ist ein international
zu verfolgendes Verbrechen. Die Zwangsumsiedlung eines Menschen ist nichts
anderes, als seinem Körper Wunden beizubringen, Qualen zuzufügen.
Erlaubt ist das nicht, möglich dagegen schon, wie die Geschichte der
Nationen und Kontinente zeigt.
Wenn die Idee eines homogenen Nationalstaats als Norm Verbreitung findet,
wenn die Gleichsetzung von Staat und Nation geschieht, von Staat und Religion,
von Staat und Ethnie, dann kann irgendeine Abstraktion (Nation, Staat, Religion,
Klasse, Ideologie) Verursacher von Deportationen sein.
Mittel- und Osteuropa, inklusive des Balkans, ist das Land nationaler, ethnischer
und religiöser Vermischung. Eine jede Grenzverschiebung verursacht hier
Wunden und schneidet in etwas Lebendiges, hier können die Grenzen nur
als Schadensbegrenzung ein vernünftiges Ziel sein.
Die Führer verspüren in der Umsetzung der Völker ein besonders
einmaliges Wonnegefühl. Auch neue Regierungen erblicken ihre interessantesten
Aktivitäten darin, umzusetzen, abzulösen und zu ernennen, die anderen
in Marsch zu setzen. Ein solcher Antrieb ist die ethnische Säuberung,
mit anderen Worten die Deportation gepaart mit dem Genuss patriotischer Plünderung.
Dass diese Initiativen für die Betroffenen schlecht sind, lässt
sich denken. Doch selbst für diejenigen, die mit jenen gemeinsam an einem
Ort wohnen, können derartige Maßnahmen nicht gut sein, kamen sie
doch bisher irgendwie miteinander zurecht, und nun werden an deren Stelle
andere kommen, Neulinge, Wütende, Barbaren. Interessant, dass die ethnische
Minderheit dort am meisten verabscheut wird, wo es sie kaum gibt, wo sie unbekannt
ist, wo man sie indessen kennt, wo man mit ihr zusammenlebt, dort sind die
Empfindungen ausgeglichener.
Dass der Mensch mit Gewalt vertrieben, von dort weggebracht werden kann, wo
er lebt, dieser Brauch entspringt jener politischen Paranoia, die mit den
Etatismen des zwanzigsten Jahrhunderts einhergegangen ist, namentlich jene
Vorstellung, dass der Staat über den einzelnen, über ein Volk verfügen,
dass er Menschen umsetzen, zum Militärdienst, Mord und Ermordetwerden
verpflichten darf. Die radikale Ausübung nationalen Selbstbestimmungsrechts
erfolgt zum Nachteil des Selbstbestimmungsrechts des einzelnen. Der Wert welchen
Subjekts ist höher anzusetzen: die Souveränität der Staaten
oder die des einzelnen?
Die europäischen Juden sind von der größten ethnischen Säuberung
heimgesucht worden, die ihre zirka sechzig- bis siebzigprozentige Vernichtung
bedeutete. Ein verwendbarer Parameter, um die Schuld zu messen: Wieviel Prozent
der Deportierten sind ermordet worden, wieviele sind infolge der mit der Deportation
einhergehenden physischen Prüfungen gestorben, beispielsweise im Verlauf
der Todesmärsche?
Ein höheres Interesse, durch das Deportationen zu rechtfertigen wären,
gibt es nicht. Kollektive Bestrafung und Verfolgung von Gemeinschaften können
weder politisch noch religiös legitimiert werden. Die Bestrafung von
Kindern für die Vergehen der Eltern darf nicht zugelasssen werden. Die
Bestrafung darf nicht auf die Familie übertragen werden. Selbst die Söhne
und Töchter von Massenmördern sind unschuldig. Keinerlei gewaltsame
Deportation ist als endgültig abgeschlossen zu betrachten. Jeder Deportierte,
unabhängig von seiner nationalen, ethnischen, religiösen Zugehörigkeit,
hat ein Recht auf - zumindest moralische - Wiedergutmachung.
Die nazistischen Deportationen können nicht die Aussiedlung der ungarnbürtigen
Schwaben legitimieren. Die Tat ist eine ähnliche, nur Täter und
Opfer sind andere. Nicht einmal das unbedingt; das für die Zwangsaussiedlung
der ungarnbürtigen Schwaben zuständige administrative Personal war
im großen und ganzen identisch mit denen, die auch schon die Deportation
der Juden abgewickelt hatten.
Die Donauschwaben, die Siebenbürger und die Zipser Sachsen, deutschsprachige
nicht-deutsche Staatsbürger, besaßen ein Recht darauf, dort zu
leben, wo sie lebten, wo sich ihre Ahnen einst angesiedelt hatten. Wenn sich
der freiwillige Waffendienst für das Dritte Reich im nachhinein als strafbare
Handlung erwies, war die Zwangsaussiedlung samt Familie keine adäquate
Bestrafung.
Reiseziel der deportierten Juden war das Konzentrationslager und mit großer
Wahrscheinlichkeit der Tod, das der Volksdeutschen Westdeutschland und Österreich.
Trotzdem sind unterwegs viele gestorben. Und auch der Empfang war nicht immer
freundlich. Wenn wir alles zurücklassen und uns mit einem Koffer in der
Hand auf den Weg machen müssen, dann machen wir etwas Ähnliches
durch, und was für Angaben in unserem Personalausweis stehen, tut hierbei
nichts zur Sache.
Meist gelingt die Ansiedlung schlecht, der Angesiedelte empfindet das neue
Haus nicht als seines, befürchtet, der alte Besitzer könnte zurückkommen,
und statt das Haus instandzuhalten, hegt er lieber Groll gegen den vorhergehenden
Bewohner.
Nach dem Zweiten Weltkrieg sind mehr als zehn Millionen Volksdeutsche von
Osteuropa ausgesiedelt und in den Westen abgeschoben worden. Keine Rede von
zaghaftem Vorgehen. Unter meinen deutschen Bekannten gibt es mehrere, deren
Großeltern im Zuge der Deportation umgekommen sind. In der Nähe
eines tschechischen Dorfes sind die Opfer des Gewaltmarsches in ein Massengrab
gelangt. Neuerdings will man eine Autobahn gerade dort bauen, wo sich dieses
Massengrab befindet. Die Botschaften baten darum, die sterblichen Überreste
auf dem nächstliegenden Dorffriedhof beisetzen zu dürfen. Die Selbstverwaltungen
haben diesem Ansinnen nicht stattgegeben, indem sie das Argument vorbrachten,
man wolle die ethnische Zusammensetzung der auf dem Friedhof zur letzten Ruhe
Gebetteten nicht stören.
Seit den sechziger Jahren suchten die Zwangsausgesiedelten ihre alte Heimat
als Besucher wieder auf. Ihre Autos, Kleidung und Fotos führten dazu,
dass die Zurückgebliebenen dazu neigten, eher sich selbst zu bedauern.
Infolge der Deportation sind die für die Zwangsaussiedlung verantwortlichen
Staaten ärmer, die Aufnahmeländer, wie beispielsweise Bayern oder
Baden-Württemberg, dank den emsigen Fremden dagegen reicher geworden.
Die Nachkommen der Vertriebenen und die deutsche politische Klasse fordern
weder das Recht der Rücksiedlung noch finanzielle Entschädigung,
sondern lediglich moralische Wiedergutmachung, die Artikulation dessen, dass
die Zwangsaussiedlung der Volksdeutschen, die Anwendung des Prinzips der kollektiven
Schuld nicht rechtens gewesen sei. Was seitens der ungarischen Regierung nach
1990 akzeptiert worden ist, das wollen die tschechische und die polnische
Regierung nicht annehmen.