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EINFÜHRUNG


SCHICKSALE

ARMENIER 1915/16
GRIECHEN UND TÜRKEN 1922/23
JUDEN IN DEUTSCHLAND AB 1933
POLEN, UKRAINER UND DAS BALTIKUM
DIE DEUTSCHEN AM ENDE DES 2.WK
FINNISCHE KARELIER 1939/40-44
ITALIENER AM ENDE DES 2.WK
ZYPERN 1963/64 UND 1974/75
JUGOSLAWIEN IN DEN 90 JAHREN

THEMENRÄUME


AUSSTELLUNG IN BERLIN

Das Abkommen von Dayton

Das Friedensabkommen von Dayton 1995 ist das erste völkerrechtliche Dokument, das Vertreibungen nicht nur ausdrücklich ächtet, sondern den Vertriebenen auch das Recht auf Rückkehr in die Heimat verbrieft. Zuvor waren andere Friedensinitiativen, die die Teilung von Bosnien und Herzegowina vorsahen, vor allem am Widerstand Serbiens gescheitert. In Dayton wurde vereinbart, dass die drei Völker gemeinsam in einem Staat leben sollten. Noch immer sind Zehntausende von Familien aus Angst vor erneuten Gewalttaten oder da sie ihrer Lebensgrundlage beraubt wurden, nicht in ihre Heimat zurückgekehrt. Doch konnten unter dem Schutz der internationalen Friedenstruppen Hunderttausende den Weg zurück in die Gebiete antreten, aus denen sie geflohen waren. De facto hat sich aber die durch den Krieg hervorgerufene ethnische Entmischung und regionale Dreiteilung des Landes verfestigt. Zwei Drittel der Bevölkerung unter 30 Jahren würden auswandern, wenn man sie ließe. Ob Bosnien-Herzegowina, dessen Wirtschaft weiter am Boden liegt, nach dem Abzug von Friedenstruppen und EU-Verwaltung den drei dort lebenden Völkern eine friedliche Zukunft gewährleisten kann, bleibt abzuwarten.