Die „Nürnberger Gesetze“ vom September
1935 legten juristisch die Trennung von Juden und Nichtjuden fest. Juden wurden
von der „Reichsbürgerschaft“ ausgeschlossen. Der rassistische
Gesetzestext sprach von „deutschem“ und „jüdischem
Blut“. Eheschließungen zwischen Juden und Nichtjuden wurden verboten.
Bereits 1933 begann der Prozess der systematischen Ausschaltung der Juden
aus der deutschen Wirtschaft durch Berufsverbote und den Raub ihres Vermögens,
u. a. durch die „Arisierung“ jüdischer Geschäfte. Sich
steigernde Zwangsmaßnahmen erhöhten permanent den Druck auf die
jüdische Bevölkerung, Deutschland zu verlassen. Doch emigrationswillige
deutsche Juden wurden durch die so genannte „Reichsfluchtsteuer“
faktisch mittellos ins Ausland abgeschoben. Bis November 1938 waren etwa 180.000
deutsche Juden zwangsweise emigriert. 17.000 ausländische Juden, die
in Deutschland lebten, wurden rigoros über die Grenzen, vor allem nach
Polen, abgeschoben. Nach dem Schock des Novemberpogroms 1938 gelang es bis
zum Kriegsbeginn 1939 noch weiteren 80.000 deutschen Juden, Deutschland zu
verlassen.