Beginn Übersicht Kontakt Impressum


EINFÜHRUNG


SCHICKSALE

ARMENIER 1915/16
GRIECHEN UND TÜRKEN 1922/23
JUDEN IN DEUTSCHLAND AB 1933
POLEN, UKRAINER UND DAS BALTIKUM
DIE DEUTSCHEN AM ENDE DES 2.WK
FINNISCHE KARELIER 1939/40-44
ITALIENER AM ENDE DES 2.WK
ZYPERN 1963/64 UND 1974/75
JUGOSLAWIEN IN DEN 90 JAHREN

THEMENRÄUME


AUSSTELLUNG IN BERLIN

Die Germanisierungspolitik der Nationalsozialisten

Die „Nürnberger Gesetze“ vom September 1935 legten juristisch die Trennung von Juden und Nichtjuden fest. Juden wurden von der „Reichsbürgerschaft“ ausgeschlossen. Der rassistische Gesetzestext sprach von „deutschem“ und „jüdischem Blut“. Eheschließungen zwischen Juden und Nichtjuden wurden verboten.
Bereits 1933 begann der Prozess der systematischen Ausschaltung der Juden aus der deutschen Wirtschaft durch Berufsverbote und den Raub ihres Vermögens, u. a. durch die „Arisierung“ jüdischer Geschäfte. Sich steigernde Zwangsmaßnahmen erhöhten permanent den Druck auf die jüdische Bevölkerung, Deutschland zu verlassen. Doch emigrationswillige deutsche Juden wurden durch die so genannte „Reichsfluchtsteuer“ faktisch mittellos ins Ausland abgeschoben. Bis November 1938 waren etwa 180.000 deutsche Juden zwangsweise emigriert. 17.000 ausländische Juden, die in Deutschland lebten, wurden rigoros über die Grenzen, vor allem nach Polen, abgeschoben. Nach dem Schock des Novemberpogroms 1938 gelang es bis zum Kriegsbeginn 1939 noch weiteren 80.000 deutschen Juden, Deutschland zu verlassen.